Trauerpastoral
Kirche stellt sich ihrem ursprünglichen christlichen Auftrag einer Erinnerungskultur („Tut dies zu meinem Gedächtnis“), wenn sie in Liturgie und Diakonie Trauernde in einer „Gemeinschaft derer, die sich erinnern“ begleitet. Gespräche in der Zeit vor und nach dem Begräbnis, Jahresgottesdienste und liturgische Formen der Erinnerung nehmen diesen Auftrag ernst und sind aktuelle Herausforderungen.
Die Begleitung von Trauernden wird immer mehr von kommerziellen Anbietern (Bestattern, Trauerredner, Trauerbegleiter, Ritualdesigner etc.) und nicht-kommerziellen Initiativen (Hospizbereich, Vereine etc.) wahrgenommen.
Trauerpastoral ist und bleibt grundlegende Aufgabe von Seelsorge.
Seelsorge hat ihr eigenes Profil zu wahren, dieses öffentlich zu zeigen und auf gesellschaftliche Anforderungen hin zu reflektieren. Sie sollte Anwalt der Verstorbenen und der Trauernden sein. Hierzu ist eine
