Voraussetzungen
Fachliche Kompetenz
Die hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorger haben eine theologische, pastorale Ausbildung sowie eine pastoralpsychologische Weiterbildung, in der Regel eine klinische Seelsorgeausbildung, die durch eine kontinuierliche Fortbildung weiter vertieft wird. Um die Qualität der Arbeit zu gewährleisten, besteht das Angebot von Supervision und Fallbesprechungsgruppen.
Rechtlicher Rahmen
Das Grundrecht auf freie Ausübung der Religion (GG Art. 4 Abs. 1) bedeutet für die Seelsorge, dass von ihr entsprechende Angebote gemacht werden. Das Prinzip der Religionsfreiheit macht deutlich, dass Seelsorge niemandem vorenthalten werden darf. Die Würde der Person beinhaltet das Recht, den eigenen Glauben auszuüben und zu praktizieren. (GG Art. 140; BV Art. 148)
Institutionelle Bedingungen
Die Seelsorge kooperiert mit dem Krankenhaus und erhält so die nötigen Informationen und räumlichen Gegebenheiten.

